IPA-Verbindungsstelle Düsseldorf
Die IPA ist….
…der politisch und gewerkschaftlich unabhängige Zusammenschluss von Angehörigen des Polizeidienstes, ohne Unterschied von Rang, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache oder Religion.
…als größte Berufsvereinigung der Welt mit annähernd 360.000 Mitgliedern in derzeit 68 Staaten vertreten. Sie hat beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und im Europarat.
… in ihren Statuten zur Einhaltung der Grundsätze der Menschenrechte verpflichtet, so wie sie im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen erklärt wurden. Es ist ihre Absicht, Bande der Freundschaft und der Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern und den Mitgliedssektionen zu schaffen.
Die IPA will….
…kulturelle Beziehungen, das Allgemeinwissen und den beruflichen Erfahrungsaustausch sowie gegenseitige Hilfeleistungen ihrer Mitglieder im sozialen Bereich fördern.
… im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum friedlichen Miteinander der Völker und damit zur Erhaltung des Weltfriedens beitragen.
Zur Verwirklichung dieser Ziele gehören:
Durchführung von nationalen und internationalen berufskundlichen und kulturellen Tagungen und Seminaren
Förderung und Durchführung von Gruppenstudienreisen sowie Unterstützung und Organisation von Studienaufenthalten
Förderung und Durchführung von Jugendaustausch und Jugendseminaren
Unterstützung kultureller und sozialer Einrichtungen
Förderung der zwischenstaatlichen Verbindung unter IPA-Mitgliedern und Polizei-Bediensteten
Anbahnung von Briefwechsel zur Kontaktpflege und Förderung der Fremdsprachen
Die IPA bietet….
ein breites Bildungsprogramm im eigenen internationalen Informations- und Bildungszentrum (IBZ) Schloss Gimborn mit finanziellen Zuschüssen für IPA-Mitglieder.
lokale, regionale, nationale und internationale Bildungsveranstaltungen auf allen Kontinenten.
Stipendien für Polizeistudienaufenthalte im Ausland zur Förderung und Ergänzung beruflicher Fortbildung.
jährlich ein internationales Jugendtreffen für Söhne und Töchter von IPA-Mitgliedern und Juniorenseminare für Polizeidienstangehörige.
preiswerte Urlaubsaufenthalte und Unterkünfte in anerkannten IPA-Häusern im In- und Ausland.
Möglichkeiten zum Kennenlernen von Polizeieinrichtungen im In- und Ausland und zum Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen.
Hilfeleistungen für Polizeibedienstete und deren Familienangehörige, wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind.
Broschüren mit Fachbeiträgen für Prävention und Aufklärung.
Die IPA Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) werden, der im aktiven Dienst ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen. Über die Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle, der sie beitreten wollen, frei wählen. Aufnahmeanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,– pro Jahr. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Im Beitrag ist der kostenlose Bezug der Zeitschrift der IPA Deutsche Sektion („IPA aktuell“) enthalten, er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.
Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis und eine Auto-Vignette, die 1 Jahr gültig sind.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint viermal jährlich und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen Sektion.